Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden
Als ein Schwerpunkt meiner Arbeit haben sich mittlerweile beglaubigte Übersetzungen von Urkunden aller Art erwiesen. Beglaubigte Übersetzungen werden in der Regel vor Gericht oder zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben eines bestimmten Landes verwendet und können ausschließlich von einem in Deutschland gerichtlich beeidigten oder ermächtigten Übersetzer vorgenommen werden. Gerne erteile ich Ihnen auch Auskünfte zur Einholung von Apostillen bei den Landgerichten der jeweiligen Bundesländer oder bei den zuständigen Behörden im Ausland.
Beispiele für beglaubigte Übersetzungen:
- Amtliche Urkunden
- Reisepässe / Personalausweise
- Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen
- Geburtsurkunden / Heiratsurkunden / Sterbeurkunden
- Zeugnisse / Zertifikate / Diplome (Schulzeugnis / Abiturzeugnis / Hochschulabschluss)
- Führerscheine
- Bescheinigungen
- Verträge
- Notarielle Urkunden
- Führungszeugnisse
- Juristische Texte (für die Verwendung vor Gericht, bei Anwälten oder Notaren)
- Sonstige Bescheinigungen